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Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1.  Dienstvertrag

(1) Sprachdienstleistungen (Übersetzen, Dol­metschen, sonstige Sprachdienstleistungen) sind reine Dienstleistungen, die vom Auftragnehmer in selbstständiger Tätigkeit erbracht werden.

(2) Mit der Annahme eines Auftrags kommt zwischen dem Auftraggeber und dem  Auftragnehmer ein Dienstvertrag nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustande.

2. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

3. Sorgfaltspflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer hat die für die angebotene sprachliche Dienstleistung erforderliche Qualifikation.

(2) Normalerweise darf von einer Übersetzung erwartet werden, dass sie die gleichen Qualitätsansprüche wie der Ausgangstext erfüllt. Sie braucht jedoch dessen Qualität nicht zu übertreffen, da es nicht Sache des Auftragnehmers ist, Textvorlagen ohne besonderen Auftrag zu verbessern, z. B. sinnentstellende Recht­schreib- oder Interpunk­tions­fehler, mehr­deutige Ausdrucksweise, umständliche Formulierungen oder andere Mängel zu beseitigen.

(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel der Textvorlage. 

4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über gewünschte Ausführungs-formen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Daten­trägern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass der Auftragnehmer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbil­dungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Auftragnehmer frei.

5.  Angebote

(1) Angebote für Übersetzungen beziehen sich  auf das Zeilenhonorar, Angebote für Dolmetschleistungen und sonstige Sprach­dienst­leistungen auf den Stunden- oder Tagessatz.

(2) Mündliche Angebote, einschließlich fern­mündliche, bedürfen der schriftlichen Bestätigung (auch per Email oder Fax) durch den Auftragnehmer, um verbindlich zu sein.

6.  Auftragsbearbeitung

(1) Nach Erhalt der schriftlichen Auftragserteilung werden die Arbeitsaufträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet (gleichzeitige Vorlage der erforderlichen Arbeitsunterlagen vorausgesetzt) und in der Regel nur während der normalen Arbeitszeit (Mo-Do 8-18 Uhr, Fr 8-15 Uhr) ausgeführt.

(2) Für die Bearbeitung von Eilaufträgen außerhalb der normalen Arbeitszeit wird ein gesonderter Preis vereinbart.

7.   Terminzusagen

(1) Lässt sich der erforderliche Zeitaufwand bei umfangreicheren oder in mehreren Raten übertragenen Arbeiten nicht exakt abschätzen, können keine verbindlichen Termine für die Fertigstellung von Übersetzungsarbeiten zugesagt werden.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen eintreten.

(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus seiner Meinung nach nicht eingehaltenen Terminzusagen Wandlungs- oder Minderungs­ansprüche abzuleiten. Sein Recht auf Kündigung des Dienstvertrags im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird hierdurch nicht berührt.

8.  Preise

(1) Dolmetschdienste und sonstige Sprachdienstleistungen werden nach Stunden- oder Tagessätzen, Übersetzungsdienste nach Zeilen- oder Seitenpreisen abgerechnet. Dem Zeilenpreis liegt eine Standardzeile mit 55 Anschlägen, dem Seitenpreis eine Standard­seite mit 30 Standardzeilen zugrunde. Maßgeblich ist jeweils die Länge des zielsprachlichen Textes. 

(2) Als Mindestpreis für Dolmetschdienste und sonstige Sprachdienstleistungen gilt ein Stundenhonorar, für Übersetzerdienste der Preis für eine Seite.

(3) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9.  Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungen des Auftragnehmers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.  

(2) In besonderen Fällen können andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden, z. B. Vorkasse oder Barzahlung bei Abholung.

10. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor.

(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

(3) Beseitigt der Auftragnehmer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer ange­messenen Frist oder lehnt er die Mängel­beseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach zwei Nachbesserungs­versuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.

11. Haftung

(1) Die Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung der fachlich erforderlichen Sorgfalt angefertigt.

(2) Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungs­störungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Der Auftragnehmer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.

(3) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz eines nach Absatz (2) Satz 4 verursachten Schadens wird auf das Fünffache des Auftragswertes begrenzt, maximal jedoch auf 10.000 EUR.

(4) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Absatz (2) und (3) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(5) Ansprüche des gewerblichen  Auftrag­gebers gegen den Auftragnehmer wegen Mängeln der Übersetzung verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, ein Jahr nach Abnahme der Übersetzung.

(6) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt.

 (7) Der Auftragnehmer haftet nicht für das gesprochene Wort beim Dolmetschen.

12. Verschwiegenheitspflicht

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

13. Mitwirkung Dritter

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 12. verpflichten.

14. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur voll­ständigen Bezahlung Eigentum des Auftrag­nehmers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Der Auftragnehmer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

15. Beendigung des Dienstvertrags

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zusätzlich zu den gesetzlichen Kündigungsgründen den Dienstvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn aufgrund von Zahlungsverzug oder anderen Umständen zu befürchten ist, dass sein Honoraranspruch durch den Auftraggeber nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig befriedigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber ist dieser in jedem Fall verpflichtet, den bis zum Vertragsende aufgrund von Arbeitszeitaufwand entstan­denen Honoraranspruch des Auftragnehmers zu erfüllen. Maßgebend für diesen Zeitaufwand sind in diesem Falle ausschließlich die Aufzeichnungen des Auftragnehmers.  

(3) Kündigt der Auftraggeber einen für Dolmetschdienste entstandenen Vertrag, so hat er außer einer Vergütung für die bis dann geleisteten Vorbereitungsarbeiten eine Verdienstausfallentschädigung in Höhe von 50 % des Honorars für die vereinbarte Dolmetschzeit für den bestellten, jedoch nicht in Anspruch genommenen Dolmetscher zu zahlen.

16. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

17. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

18. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.